Insolvenzanfechtung Anwalt Insolvenzrecht Bremen und Berlin
Beratungsfelder

Insolvenzanfechtung

Mit einer Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen, die ein Vertragspartner vor einem Insolvenzverfahren von dem späteren insolventen Schuldner erhalten hat, zurückfordern. Die Insolvenzanfechtung soll eine Bevorteilung einzelner Gläubiger rückgängig machen. Insbesondere Ansprüche wegen der sogenannten Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO), die Zahlungen von bis zu 4 Jahren vor dem Insolvenzantrag betreffen, können erhebliche Folgen für den in Anspruch genommenen Vertragspartner haben.

In dem Anfechtungsschreiben des Insolvenzverwalters, in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden, werden Sie mit Behauptungen und Verweisen auf Rechtsprechung konfrontiert werden. Dies mag auf den ersten Blick schlüssig klingen. Das heißt aber nicht, dass diese Rechtsprechung noch aktuell ist, oder auf Ihren Fall überhaupt Anwendung findet.

Dem Insolvenzverwalter stehen häufig nur lückenhafte Geschäftsunterlagen zur Verfügung. Er muss seinen Anspruch aber auch beweisen können. Nicht jeder behauptete Anspruch des Insolvenzverwalters ist auch begründet. Zahlen Sie also nicht voreilig auf dieses Schreiben hin.

Meine Erfahrung zeigt, dass eine Verteidigung gegen eine Anfechtung schon im Vorfeld zu einem Rechtsstreit erfolgsversprechend ist. Liegen die Umstände weniger vorteilhaft für Sie, werde ich im Rahmen einer Vergleichsverhandlung für Sie dennoch ein wirtschaftlich gutes Ergebnis erzielen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für Insolvenzverwalter verfüge ich über eine ausgezeichnete Kenntnis über die „andere Seite“ und kann diese in den Verhandlungen einbringen.

Nehmen Sie Kontakt zur mir auf. Ich prüfe die Sach- und Rechtslage und zeige Ihnen Möglichkeiten zur Verteidigung auf.