Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein Schuldner im Insolvenzverfahren eine Erbschaft ausschlagen oder auf einen Pflichtteil verzichten darf.
Der Beitrag zeigt auf, welche Besonderheiten Arbeitnehmer bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu beachten haben.
Der Beitrag zeigt auf, welche Rechte der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters im Zusammenhang mit dem Geschäftsanteil ausüben kann und wie die Verwertbarkeit des Geschäftsanteils eingeschränkt werden kann.
Der Beitrag zeigt die Gründe für die derzeitige Krise in der Pflegebranche sowie Lösungsmöglichkeiten auf.
Der Beitrag schildert die Sanierung der bmp greengras GmbH.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung zurückgenommen werden kann, ohne dass eine Sperrfrist für einen neuen Insolvenzantrag eintritt. Dies kann dann erforderlich sein, wenn im Insolvenzverfahren neue Verbindlichkeiten hinzugekommen sind. Im Ergebnis ist das möglich, wenn die neuen Verbindlichkeiten nicht unangemessen sind.
Der Beitrag beschreibt das Insolvenzantragsverfahren der TEH Textilhandel GmbH.
Der Beitrag schildert die Eigenverwaltung über die Ancona Gruppe.
Der Beitrag schildert die Sanierung der Dentabene Gruppe.
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob § 15b Abs. 8 InsO, der dem Wortlaut nach für Steuerverbindlichkeiten gilt, analog auf Sozialversicherungsbeiträge angewendet werden kann. Im Ergebnis ist das abzulehnen, da eine planwidrige Regelungslücke nicht vorliegt.
Der Beitrag befasst sich mit den Insolvenz von Selbständigen und zeigt insbesondere Möglichkeiten zur Fortführung der selbständigen Tätigkeit auf.
Der Beitrag gibt einen Überblick über Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen, insbesondere zeigt er die Unterschiede zwischen einem Insolvenzplanverfahren und einem Restrukturierungsverfahren auf.
Der Beitrag befasst sich mit der Methodik der Zahlungsunfähigkeitsprüfung, insbesondere mit der neueren BGH-Rechtsprechung zu der vereinfachten Prüfungsmethode
Der Beitrag befasst sich mit den Wirkungen des bestätigten Restrukturierungsplans. Diese treten bereits vor der Bestätigung des Restrukturierungsplans ein. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Insolvenzplan.